Kanton erhebt Beschwerde

Verwaltungsgerichtsentscheid VA Thal: Kanton erhebt Beschwerde

Medienmitteilung – Staatskanzlei

Solothurn, 8. Juni 2022 – Der Kanton Solothurn zieht wegen der Verkehrsanbindung Thal vor Bundesgericht. Er wehrt sich damit gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts, welches vier Beschwerden gegen das Projekt gutgeheissen hat.

Hintergrund: Gegen das Projekt «Verkehrsanbindung Thal» waren beim Verwaltungsgericht am 27. April 2020 vier Beschwerden eingereicht worden. Am 24.Mai 2022 hat das Verwaltungsgericht diese Beschwerden gutgeheissen, dies gestützt auf das Gutachten der eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege und der eidgenössischen Kommission für Natur- und Heimatschutz.

Kanton hält an Bewilligungsfähigkeit fest

Der Kanton hält auch nach einer vertieften Analyse der Urteile des Verwaltungsgerichts an seiner Einschätzung fest:

• Der Erschliessungsplan «Verkehrsanbindung Thal» ist aus seiner Sicht bewilligungsfähig.

• Insbesondere erachtet er das Gutachten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) sowie der Kommission für Natur- und Heimatschutz (ENHK) nach wie vor für mangelhaft.

• Weiter ist er bei der Interessensabwägung anderer Meinung als das Verwaltungsgericht.

Aus diesen Gründen wird der Kanton Solothurn gegen die entsprechenden Urteile des Verwaltungsgerichts beim Bundesgericht Beschwerde erheben.

Quelle: so.ch

Kommentare sind geschlossen.